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Wirtschaftsprüfung Stein GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zu bestimmten, häufig einmaligen und meistens unregelmäßig wiederkehrenden Anlässen müssen Unternehmen - gleich welcher Rechtsform - neben den handelsrechtlichen Jahresbilanzen sog. Sonderbilanzen erstellen und diese unter Umständen auch um eine verbale Berichterstattung (Erläuterungsbericht bzw. Anhang) ergänzen.
Die Durchführung einer Sonderprüfung ist häufig handels- oder gesellschaftsrechtlich determiniert (bspw. Kapitalerhöhung durch Sacheinlage, Erstellung einer Fortführungsprognose) oder aufgrund des besonderen Status des Unternehmens (Kapitalmarktorientierung) veranlasst.
Die typischen Phasen des Werdeganges eines Unternehmens - Geschäftsaufnahme oder Gründung, Kapitalmaßnahmen sowie Umwandlungsvorgänge wie Verschmelzung oder Spaltung oder auch eine Veräußerung - können jeweils Sonderprüfungen iwS sowie die Aufstellung von Sonderbilanzen erforderlich machen. Einen Themenauszug finden Sie hier.
Hinsichtlich einer Systematisierung können Sonderprüfungen ieS als Sonderprüfungen nach AktG (gesetzliche Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer) und iwS als jegliche nicht regelmäßig wiederkehrende Prüfung verstanden werden. Bezüglich der Zwecksetzung kann im Grundsatz zwischen verschiedenen Arten von Sonderbilanzen, die sich an einen externen oder internen Adressatenkreis richten, unterschieden werden.