Wirtschaftsprüfung Stein GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Zu bestimmten, häufig einmaligen und meistens unregelmäßig wiederkehrenden Anlässen müssen Unternehmen - gleich welcher Rechtsform - neben den handelsrechtlichen Jahresbilanzen sog. Sonderbilanzen erstellen und diese unter Umständen auch um eine verbale Berichterstattung (Erläuterungsbericht bzw. Anhang) ergänzen.

Die Durchführung einer Sonderprüfung ist häufig handels- oder gesellschaftsrechtlich determiniert (bspw. Kapitalerhöhung durch Sacheinlage, Erstellung einer Fortführungsprognose) oder aufgrund des besonderen Status des Unternehmens (Kapitalmarktorientierung) veranlasst.

THEMES

Die typischen Phasen des Werdeganges eines Unternehmens - Geschäftsaufnahme oder Gründung, Kapitalmaßnahmen sowie Umwandlungsvorgänge wie Verschmelzung oder Spaltung oder auch eine Veräußerung - können jeweils Sonderprüfungen iwS sowie die Aufstellung von Sonderbilanzen erforderlich machen.

Einen Themenauszug finden Sie hier.

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